Energieausweise für Nichtwohngebäude (NWG) in Berlin / Brandenburg - Energieausweise und GEG-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin und Brandenburg

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Menü > Energieausweise
Energieausweis Nichtwohngebäude

Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude


Nichtwohngebäude werden nach Maßgabe der DIN 18599 berechnet. Ähnlich wie bei den Wohngebäuden wird der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung ermittelt. Zusätzlich spielen bei den Nichtwohngebäuden aber auch Lüftungsanlagen, Kühlung/Klimatisierung und die eingebaute  Beleuchtung eine wesentliche Rolle.

Ein weiterer Unterschied zu den Wohngebäuden besteht darin, daß  Nichtwohngebäude in Zonen und Versorgungsbereiche aufgeteilt werden müssen. Damit kann der reale Bedarf genauer ermittelt werden, da die  tatsächlichen Nutzungszeiten und -arten näher spezifiziert werden können. Auch Wärmequellen und Wärmesenken innerhalb des Gebäudes werden dabei berücksichtigt. Dies hat aber auch zur Folge, daß Energieausweise  für Nichwohngebäude wesentlich aufwändiger sind, als jene für  Wohngebäude.

Für die Aufnahme der Daten ist es daher nahezu unabdingbar, daß geeignete Bauunterlagen (Grundriss, Schnitte, verwendete Materialien,  Wand- und Dachaufbau sowie die Dokumentation der Anlagentechnik)  vorhanden sind. Bitte halten Sie diese in Kopie (oder besser als PDF /  TIF o.ä.) bereit. Soweit keine geeigneten Dokumente zur Verfügung stehen bzw. diese unvollständig sind, werden die fehlenden Informationen gegen  Aufpreis durch eigene Meßwerte, fotografisches Aufmaß und Beurteilung an Hand von Baualtersklassen ersetzt.


Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude


Der Gesetzgeber sieht keine Einschränkungen für Verbrauchsausweise bei den Nichtwohngebäuden vor. Im Gegensatz zu den Wohngebäuden fließt aber auch der Stromverbrauch für eingebaute Beleuchtung in die Bewertung ein, der entsprechend seiner Verwendung klassifizierbar sein muß.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü